Sehr geehrte Eltern,
Sie wurden von uns zu Schulbeginn nach den Weihnachtsferien davon unterrichtet, dass es für die Schulleitungen „Entscheidungsspielräume gibt, sofern der Präsenzunterricht nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann.” Dann können „vorübergehend einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fern- oder Hybridunterricht wechseln.“
Leider ist bei uns an der Schule jetzt der Fall eingetreten, dass zu viele Lehrer erkrankt sind, um den Unterrichtsbetrieb in allen Klassen in Präsenz aufrecht erhalten zu können. Momentan befindet sich eine dritte Klasse für die nächsten 4 Tage im Fernunterricht, eine Notgruppe wurde eingerichtet.
Für den Fall, dass es auch in weiteren Klassen zum Fernunterricht kommen sollte, bitten wir Sie, sich schon vorsorglich eine erforderliche Arbeitgeberbescheinigung zu besorgen, wenn Sie Ihr Kind in der Notgruppe unterbringen möchten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, mit der
– die berufliche Tätigkeit
– die Unabkömmlichkeit von dieser Tätigkeit
– sowie deren Zeiträume
nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann formlos von Ihrem Arbeitgeber erstellt werden. (Selbständige legen eine „Eigenbescheinigung“ vor).
Dies dient lediglich der Vorbereitung für Ihre Unterlagen und ist keine Abfrage des Notbetreungsbedarfs.