In das neue Schuljahr dürfen wir glücklicherweise komplett ohne Einschränkungen starten. Folgende Informationen haben wir vom Kultusministerium erhalten:
- Schulschließungen sind als Maßnahme des Infektionsschutzes weiterhin nicht mehr vorgesehen.
- Individuelle Ausnahmen vom Präsenzunterricht:
Es wird auch im kommenden Schuljahr wieder die Möglichkeit geben, dass Schülerin-
nen und Schüler auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit
werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht
wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist.
Eine selektive pandemiebedingte Befreiung von der Präsenzpflicht nur in einzelnen Fächern oder von einzelnen Veranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Einzelfall kann die Präsenzpflichtbefreiung aber auch mit der vollständigen Befreiung vom Sportunterricht verbunden werden, wenn dessen Durchführung im Fernunterricht nicht möglich ist.
- Antigen-Schnelltests für die „Schnupfensaison“
Aus den Beständen der Kommunen sind den Schülerinnen und Schülern einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung sollte bis zum gewöhnlichen Beginn der „Schnupfensaison“ Anfang Oktober erfolgt sein. Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegen könnte, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden. Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die zuständigen Bundesministerin haben einen ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet, der ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vorsieht. Für den Schulbereich ist die Möglichkeit zur Anordnung einer Testpflicht vorgesehen. Eine Maskenpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.10. 2022 für Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf angeordnet werden.