Ab Montag entfällt bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen.
Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.
Schüler und Lehrkräfte dürfen natürlich weiter freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften.
Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.