Zur Gewährleistung eines geregelten Schulbetriebs bzw. einer geregelten Kinderbetreuung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg den Handlungsleitfaden Schule/Kita angepasst.
Den aktualisierten Leitfaden finden Sie hier.
Die wichtigsten Vorgehensänderungen sind:
- Die Absonderung der gesamten Klasse bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, bzw. Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Absonderungspflichten für haushaltsangehörige Personen und enge Kontaktpersonen (z.B. durch Kontakte bei Freizeitaktivitäten) bleiben davon unberührt.
- Die 5-tägige Testpflicht nach Auftreten eines Falles in einer Klasse gemäß der Corona-Verordnung Absonderung gilt weiterhin.
Meldung von positiven Schnelltests und PCR-Tests an das Gesundheitsamt:
Die Meldepflicht von positiven zertifizierten Antigen-Schnelltests sowie positiven PCR-Tests an das Gesundheitsamt bleibt bestehen.
Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Regelungen für Antigen-Selbsttests und Antigen-Schnelltests (siehe Anhang).
Da Sie zuhause mit Ihrem Kind Selbsttests durchführen, benötigen wir von Ihnen im Falle eines positiven Testergebnisses unbedingt das Schnelltest- bzw. PCR-Testergebnis einer offiziellen Stelle (per E-Mail an sekretariat@scheffelschule.de).
Die positiven Meldungen werden an die Gemeindeverwaltung übermittelt, sodass auf Nachfrage Absonderungsbescheinigungen für die relevanten Zeiträume ausgestellt werden können.