Nur in dringenden, begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kuraufenthalte) kann Ihr Kind, nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft, befristet beurlaubt werden. Dies muss so früh wie möglich schriftlich beantragt werden.
Zusätzlichen Ferientage vor oder nach den Ferien werden nicht genehmigt.
Arztbesuche sollten in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit liegen. Sollte das nicht möglich sein, lassen Sie sich den Arztbesuch bitte schriftlich bestätigen.

