„Hiermit wird bekannt gemacht, dass im Landkreis Konstanz ab dem 09.05.2021 wegen Unterschreitens der Sieben-Tage-Indiz von 165 die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende (…) in Form von Wechselunterricht sowie die Durchführung von Präsenzbetrieb (…) gemäß § 28b Abs. 3 Satz 2, 6 und 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wieder zulässig ist.“ (lrakn.de)