Auf der Homepage des Kultusministeriums finden Sie aktuelle Neuigkeiten zum Corona-Virus. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie von uns auch per E-Mail.
Update vom 13.09.2021
Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen (13.09.2021, PDF)
Update vom 15.04.2021
Ab dem 19. April 2021 sollen die Grundschulen zu einem Wechselunterricht für alle Klassenstufen zurückkehren. Außerdem gilt eine Testpflicht für alle am Schulbetrieb Beteiligten. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung…
Schreiben von Kultusministeriums (14.04.2021, PDF)
Update vom 03.04.2021
aus der Presse haben Sie sicher schon mitbekommen, dass in öffentlichen Schulen in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Schule…
Informationen des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Osterferien
Update vom 18.03.2021: Maskenpflicht für Grundschulkinder
ab Montag gilt in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.
Hier können Sie die neue komplette Verordnung des Kultusministeriums lesen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind zum Tragen der Maske verpflichtet wird, melden Sie es bitte bei der Klassenlehrerin vom Präsenzunterricht ab. Dann werden wir den Wochenplan am Montag online oder als Paket zum Abholen zur Verfügung stellen.
Update vom 29.01.2021: Schulbeginn in Grundschulen frühestens ab dem 22.02.2021
Das Auftreten einer mutierten Virusvariante in einer Kita in Freiburg hat die Situation für eine mögliche stufenweise Öffnung von Grundschulen und Kitas grundlegend geändert.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann informiert daher über das weitere Vorgehen hier.
Demnach bleiben die Grundschulen definitiv bis nach den Fasnachtsferien geschlossen. Die Notbetreuung findet weiterhin statt – bitte nehmen Sie diese wirklich nur dann in Anspruch, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder finden.
Es kam bereits die Frage auf, ob die Kinder in der Fasnachtswoche verkleidet in die Schule kommen dürfen. Deshalb möchte ich hier nochmals ganz deutlich darauf hinweisen, dass es sich um eine NOTbetreuung handelt. Fasnacht feiern wir in diesem Jahr nicht, also bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht verkleidet in die Schule.
Update vom 14.01.2021: Grundschulen bleiben bis Ende Januar geschlossen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
leider haben die unternommenen Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Lockdowns bisher offenbar nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht. Der Ministerpräsident hat deshalb heute entschieden, dass die gegenwärtig geltenden Schulschließungen bis Ende des Monats fortbestehen. Neue Entscheidungen sollen erst nach Beratung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. Januar getroffen werden.
Update vom 22.12.2020: Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien
In einem aktuellen Schreiben des Regierungspräsidiums haben wir heute folgende Informationen erhalten:
„Wir wollen wieder zu einem Unterricht in der Präsenz zurückkehren, sobald dies verantwortbar ist. Leider kann ich lhnen aber heute noch keine konkreteren lnformationen geben. Wir müssen die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens in den Weihnachtsferien abwarten. Grundlage werden dann die Entscheidungen beim nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar sein. Vor diesem Hintergrund müssen wir wieder innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien regeln und auf dieser Grundlage organisieren.“
Update vom 21.12.2020: Broschüre Elternwissen in Zeiten von Corona
- Wie kann Lernen zuhause gut funktionieren?
- Wo finde ich Informationen über die Unterstützungsangebote der Regierung?
- Was tun, wenn es zuhause schlechte Stimmung gibt?
- …
Zu diesem Zweck hat der AGJ-Fachverband Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem vergangenen halben Jahr sowie daraus abgeleitete Tipps in dieser zweiten Ausgabe „Elternwissen in Zeiten von Corona“ zusammengefasst:
Update vom 14.12.2020: Vorzeitiger Ferienbeginn ab dem 16. Dezember
Schreiben der Ministerin (Vorzeitiger Ferienbeginn (14.12.2020, PDF)
16.10.2020: Aufgrund der dynamischen Entwicklung der lnfektionslage (Pandemiestufe 3) werden die lnfektionsschutzmaßnahmen an den Schulen ab dem 17.10.2020 verschärft.
Besondere Bedeutung wird dem regelmäßigen und richtigen Lüften aller Räume zugeschrieben, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten für jeweils 3 bis 5 Minuten, soll eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei geöffneten Fenstern, ggf. auch Türen über mehrere Minuten vorgenommen werden.
Mehr dazu können Sie auf der Seite des Kultusministeriums lesen:
Anpassung der Corona-Verordnung Schule
Informationsschreiben des Kultusministeriums
Aktuelle Liste der Risikogebiete
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (05.08.2020, PDF)
Konzept für das Schuljahr 2020/2021 (Kultusministerium)
Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen (16.06.2020)
Elternbrief Kultusministerin Dr. Eisenmann (14.04.2020, PDF)
Homeschooling – Ergebnisse der größten Elternbefragung von Grundschulkindern
Pressemitteilung zur Wiederaufnahme Unterricht Grundschulen (7. Mai 2020, PDF)
Notbetreuung wird vom 27. April 2020 an erweitert
Hygienehinweise für Schulen in BW
Schreiben von Ministerin Dr. Eisenmann – Information für Eltern (28.04.2020 PDF)
Die Notbetreuung wird ausgeweitet
Vom 27 . April 2020 an wird die Notbetreuung (…) an Grundschulen ausgeweitet. Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Das Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung. Deshalb müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Schreiben der Kultusministerin: Vorlaufzeit bei Wiedereinstieg in den Schulbetrieb (9.4.2020, PDF)
Ob der Unterricht nach den Osterferien am Montag, 20.04.2020 wieder beginnen wird, wird von der Besprechung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder nach Ostern abhängen.
Deshalb werden vermutlich auch erst frühestens ab dem 15.04. die Regelungen zum Start am 20.04. bekannt gegeben werden können.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann geht davon aus, dass nach den Osterferien nicht alle Klassen auf einmal zurückkehren können.
Das Interview aus der Stuttgarter Zeitung können Sie hier lesen