„Ab dem 18. Oktober soll es Lockerungen bei der Maskenpflicht am Platz geben. Die Schülerinnen und Schüler aller Schulen können die Maske dann absetzen, wenn sie am Platz sitzen. Kultusministerin Theresa Schopper sagt dazu: „Masken sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt.“ Angesichts des niedrigen Infektionsgeschehens sei eine Lockerung möglich.
Die Maskenpflicht wird nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen.
Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.
Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.“
(Homepage des Kultusministeriums)