Liebe Eltern,
damit wir im neuen Schuljahr dauerhaft Präsenzunterricht anbieten können, gelten für die Schulen folgende neue Regelungen:
- Für die SchülerInnen gilt wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die SchülerInnen erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.
- Inzidenzunabhängig besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, auch wieder im Klassenzimmer.
Bei der Maskenpflicht gelten die gleichen Ausnahmen wie bisher:
- im fachpraktischen Sportunterricht,
- im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten,
- bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
- in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude
- Die regelmäßige Testungen für die SchülerInnen werden ab dem 27. September von 2 (Montag und Donnerstag) auf 3 Tests pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) erhöht – bis voraussichtlich 29.10.21. Alle MitarbeiterInnen der Schule sind erfreulicherweise bereits geimpft, so dass für sie die täglichen Testungen entfallen.
- Sollte in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auftreten, dann gilt für die SchülerInnen dieser Klasse eine einmalige Testpflicht mittels Schnelltest. Der positiv getestete Schüler bzw. die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse unterrichtet werden. Diese Regel gilt auch in Betreuungs- und Förderangeboten sowie bei der Nutzung der Schulmensa. Die Teilnahme ist nur noch in möglichst konstanten Gruppen zulässig.
- Es muss weiterhin alle 20 Minuten in allen Klassenräumen gelüftet werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wurden in allen Klassenräumen CO2-Ampeln aufgestellt. Beim Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten bleibt die Verpflichtung zum Lüften bestehen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die Regelungen des geänderten Hygieneplans. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bedauerlicherweise kann unsere neue Religionslehrkraft (kath. Rel.) nicht wie geplant eingesetzt werden, so dass wir aktuell keinen katholischen Religionsunterricht in Klasse 3 und 4 anbieten können, Koko findet teilweise in reduziertem Umfang statt. Wir bemühen uns, so bald wie möglich eine Lösung zu finden.
Herzliche Grüße
Franziska Nöthen