Die schulische Aufsichtspflicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet nach dem Unterricht des Kindes. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht früher zur Schule. Das Spielen auf dem Pausenhof bevor die Aufsichtsplicht beginnt und nach dem Unterricht am Nachmittag ist nicht über die Schulversicherung abgedeckt.

